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OLG Karlsruhe, 30.05.1972 - 8 U 231/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1972, 1572
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72
Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe
Landgericht und Oberlandesgericht (vgl. den Urteilsabdruck in Betrieb 1972, 1572 = BB 1972, 979) haben der Anfechtungsklage stattgegeben. - BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85
Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat
Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 62, 193) hat im Anschluß an die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (DB 1972, 1572) im sog. Seitz-Urteil angenommen, mehrere Unternehmen könnten ein anderes beherrschen. - BFH, 03.12.1980 - I R 125/77
Zur Aktivierung des Gewinnanspruchs eines beherrschenden Gesellschafters in …
Es ist anerkannt, daß ein beherrschender Einfluß i. S. des § 17 AktG auch von mehreren gleichgeordneten Unternehmen ausgehen kann, sofern für die Ausübung gemeinsamer Herrschaft ausreichende Grundlagen in Gestalt vertraglicher oder organisatorischer Bindung oder rechtlicher und tatsächlicher Umstände sonstiger Art bestehen (BGH Urteil vom 4. März 1974 II ZR 89/72, Betriebs-Berater 1974 S. 572 - BB 1974, 572 -, durch das das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 1972 8 U 231/1971, BB 1972, 979, bestätigt wurde).